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Samstag, 24. Februar 2007

Spruchverfahren Frankona-Konzern

Mitteilung der SdK

Erstes von vier laufenden Spruchstellenverfahren abgeschlossen

Am 31.10.1995 schloss die damalige FRANKONA-Rückversicherungs-AG mit der ERC International Reinsurance Holding GmbH einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag, dem die Hauptversammlung der FRANKONA am 14.12.1995 zugestimmt hat.

Den davon betroffenen Aktionären wurde eine Barabfindung in Höhe von 424 DM (216,79 Euro) je Aktie sowie eine jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von 20,60 DM (10,53 Euro) geboten. Der SdK erschien sowohl die Abfindungs- wie auch die Ausgleichszahlung als zu gering, daher haben wir in der Folge ein Spruchstellenverfahren zur gerichtlichen Überprüfung der Zahlungen eingeleitet.

Das Landgericht München I gab unserer Einschätzung recht und erhöhte mit einem Beschluss aus dem Jahr 2002 die Abfindung auf 320 Euro und den Ausgleich auf 13,20 Euro.

Gegen diesen Beschluss wurden Beschwerden eingelegt, worauf das OLG München nun die Abfindung mit Beschluss vom Dezember 2006 endgültig auf 303,40 Euro und die Ausgleichszahlung auf 22 Euro festgelegt hat.

Wie oben angeführt, handelt es sich bei diesem abgeschlossenem Spruchverfahren um das erste von vier durch die SdK betriebenen Spruchverfahren, die im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen (Eingliederung und Squeeze out) und Unternehmensverträgen nach 1995 eingeleitet wurden.

Das Ergebnis dieser Verfahren bleibt abzuwarten, Aktionäre sollten ihre Aktien nicht aufgrund des hier beschriebenen abgeschlossenen Spruchstellenverfahrens andienen.

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