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Donnerstag, 3. Mai 2007

Kolbenschmidt Pierburg AG: Weitere Festlegungen für Squeeze-Out und Gewinnabführungsvertrag

Die Hauptaktionärin der Kolbenschmidt Pierburg AG, die Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, hat dem Vorstand der Kolbenschmidt Pierburg AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Kolbenschmidt Pierburg AG auf die Rheinmetall Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH als Hauptaktionärin gemäß § 327a AktG (sog. Squeeze-Out) auf EUR 36,76 je Stückaktie der Kolbenschmidt Pierburg AG festgelegt hat.

Des Weiteren hat die Geschäftsführung der Rheinmetall Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, sich heute mit dem Vorstand der Kolbenschmidt Pierburg AG auf den Inhalt eines Gewinnabführungsvertrags verständigt, wie er zwischen den Parteien in Kürze abgeschlossen werden soll. Für die außenstehenden Aktionäre der Kolbenschmidt Pierburg AG ist eine Abfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 36,76 und ein jährlicher Ausgleich gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto vor Körperschaftssteuer EUR
1,62 (netto nach Körperschaftssteuer EUR 1,35) je Stückaktie vorgesehen. Die Zahlungsverpflichtungen sollen durch eine Patronatserklärung der Rheinmetall AG, Düsseldorf, zusätzlich gesichert werden. Die Gesellschafterversammlung der Rheinmetall Verwaltungsgesellschaft mbH hat einem künftigen Vertragsabschluss heute bereits zugestimmt. Der Vertragsabschluss steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Aufsichtsrat der Kolbenschmidt Pierburg AG.

Der Gewinnabführungsvertrag und der Squeeze-Out bedürfen jeweils der Zustimmung der Hauptversammlung der Kolbenschmidt Pierburg AG. Hierüber soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss gefasst werden, die voraussichtlich am 26. Juni 2007 stattfinden wird. Der Aufsichtsrat der Kolbenschmidt Pierburg AG entscheidet über die Zustimmung zum Abschluss des Gewinnabführungsvertrags in seiner Sitzung am 3. Mai 2007.

Ad-hoc-Meldung vom 27. April 2007

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