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Donnerstag, 29. November 2012

Squeeze-out bei der Salamander AG: OLG Stuttgart muss entscheiden

Wie bereits berichtet, hatte das Landgericht Stuttgart in dem seit neun Jahren laufenden Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Salamander AG, Kornwestheim, eine Erhöhung des Barabfindungsbetrags abgelehnt (Beschluss vom 16. Oktober 2012, Az. 32 AktE 8/03 KfH). Gegen diesen Beschluss haben mehrere Antragsteller sofortige Beschwerde eingelegt. Das OLG Stuttgart, das nunmehr in II. Instanz entscheiden darf, führt das Verfahen unter dem Aktenzeichen 20 W 3/12.

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