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Freitag, 18. Januar 2013

SKW Schwarz berät bei umwandlungsrechtlichem Squeeze Out der GARANT SCHUH + MODE AG durch die ANWR GARANT International AG

Pressemitteilung von SKW Schwarz Rechtsanwälte

SKW Schwarz Rechtsanwälte hat beim umwandlungsrechtlichen Squeeze Out der GARANT Schuh + Mode AG (GARANT) auf die ANWR GARANT International AG (AGI) beraten. Die Kanzlei zeigte sich für die Erstellung des Übertragungsberichtes nebst Anlagen sowie die rechtliche Begleitung der AGI zuständig.

Die mit dem Squeeze Out der Minderheitsaktionäre von GARANT einhergehende Verschmelzung trat mit Wirkung zum 21. Dezember 2012 durch die letzte Registereintragung der AGI beim Amtsgericht Offenbach in Kraft. Der Verschmelzungsvertrag wurde bereits am 29. Juni 2012 notariell beurkundet. Er enthält unter anderem die Angabe, dass Verschmelzung und Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GARANT nach § 62 Abs. 5 Satz 1 des Umwandlungsgesetzes (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) gleichzeitig erfolgen werden. Der hierfür erforderliche Beschluss der Hauptversammlung der GARANT über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die AGI als Hauptaktionärin in das Handelsregister der GARANT wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung der GARANT am 27. August 2012 gefasst und am 18. Dezember 2012 ins Handelsregister von GARANT beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Neben der AGI als übernehmender Gesellschaft waren damit zum Zeitpunkt der Verschmelzung keine weiteren Aktionäre der GARANT vorhanden. Somit erfolgt im Rahmen der Verschmelzung kein Aktientausch und die Minderheitsaktionäre der GARANT werden zu keinem Zeitpunkt Aktionäre der AGI.

Berater ANWR GARANT International AG (AGI): Dr. Tatjana Schroeder (Federführung, Übertragungsbericht), Dr. Manfred Westpfahl (Verschmelzungsvertrag), Marc Pussar, Wilfried Maas (Arbeitsrecht), alle SKW Schwarz Rechtsanwälte (Frankfurt)

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