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Freitag, 7. Juni 2013

COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft: Konkretisierung des Squeeze-out-Verlangens und Festlegung der Barabfindung

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG vom 6. Juni 2013

Die Marquard Media International AG mit Sitz in Zug, Schweiz, hat heute der COMPUTEC MEDIA AG (ISIN DE0005441000, WKN 544100) mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der COMPUTEC MEDIA AG auf die Marquard Media International AG als Hauptaktionärin entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG auf EUR 8,91 je Stückaktie festgelegt hat. Die Marquard Media International AG hat in diesem Zusammenhang das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 19. März 2013 bestätigt und konkretisiert. Der Übertragungsbeschluss soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der COMPUTEC MEDIA AG gefasst werden. Diese wird voraussichtlich am 25. Juli 2013 in Erlangen stattfinden.

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