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Mittwoch, 4. September 2013

Verhandlung im Hoechst-Spruchverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Nach einem Bericht des Handelsblatts, siehe http://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/pharmakonzern-streit-um-barabfindungen-von-hoechst-aktionaeren/8734832.html , wird am kommenden Freitag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt in dem laufenden Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Hoechst AG verhandelt. Das Landgericht Frankfurt hatte im Januar 2012 eine weitere Aufstockung der Barabfindung von 63,80 Euro je Aktie abgelehnt, wogegen Aktionäre beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt hatten.

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