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Mittwoch, 15. Januar 2014

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der MAN SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht (LG) München I hat die Spruchanträge von insgesamt 162 Minderheitsaktionären zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) mit der MAN SE (als von dem VW-Konzern beherrschtem Unternehmen) unter dem Aktenzeichen 5 HK O 16371/13 verbunden. Das LG München I bestimmte Frau Rechtsanwältin Bergdolt zur gemeinsamen Vertreterin.

Im BGAV verpflichtete sich die zum VW-Konzern gehörende Truck & Bus GmbH, außenstehenden Aktionären wahlweise eine Barabfindung in Höhe von 80,89 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie oder eine jährliche Garantiedividende bzw. einen jährlichen Ausgleichsbetrag in Höhe von netto 3,07 Euro je Stamm- oder Vorzugsaktie für das volle Geschäftsjahr zu bezahlen. Die aktuellen Börsenkurse liegen allerdings deutlich über diesen vom VW-Konzern angebotenen Barabfindungsbetrag. Längerfristig dürfte es zu einem Squeeze-out bei der MAN SE kommen.

LG München I, Az. 5 HK O 16371/13
162 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Bergdolt, 80801 München

Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Truck & Bus GmbH:
Rechtsanwälte Linklaters, 81675 München

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