Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Samstag, 8. Februar 2014

KINGHERO AG: Delisting der Gesellschaft

Wiesbaden, 07. Februar 2014. Die Deutsche Börse AG in Eschborn hat der KINGHERO AG mitgeteilt, dass sie die Einbeziehung der Wertpapiere der KINGHERO AG (ISIN DE000A0XFMW8) in den Entry Standard kündigt.

Gemäß Paragraf 23 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse tritt die Wirkung der Kündigung nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen voraussichtlich am 20. März 2014 in Kraft.

Mit Ablauf der Kündigungsfrist wird der Handel der Wertpapiere im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierbörse eingestellt. Ab diesem Zeitpunkt entfallen sämtliche Rechte und Pflichten der KINGHERO AG im Zusammenhang mit der Einbeziehung in den Entry Standard.

Keine Kommentare: