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Dienstag, 18. November 2014

Augusta Technologie AG: Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 30,49 je Aktie festgelegt

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Die TKH Technologie Deutschland AG, Nettetal, hat heute ihr Übertragungsverlangen vom 11. Juli 2014 bestätigt und konkretisiert sowie der AUGUSTA Technologie AG, München (ISIN DE000A0D6612), mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der AUGUSTA Technologie AG auf die TKH Technologie Deutschland AG im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 30,49 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat.

Die Vorstände der AUGUSTA Technologie AG und der TKH Technologie Deutschland AG haben den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zwischen der AUGUSTA Technologie AG als übertragender Gesellschaft und der TKH Technologie Deutschland AG als übernehmender Gesellschaft, der zur Durchführung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out erforderlich ist, abgestimmt. Der Aufsichtsrat der TKH Technologie Deutschland AG hat dem Abschluss des Verschmelzungsvertrags bereits zugestimmt. Der Verschmelzungsvertrag soll nach Zustimmung des Aufsichtsrats der AUGUSTA Technologie AG voraussichtlich am 1. Dezember 2014 beurkundet werden. Der Übertragungsbeschluss soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung der AUGUSTA Technologie AG gefasst werden, die für den 19. Januar 2015 geplant ist.

München, den 17. November 2014

Der Vorstand

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