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Donnerstag, 15. Januar 2015

Homag Group AG: Beschluss über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der HOMAG Group AG als abhängigem Unternehmen und der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Schopfloch, 15. Januar 2015 - Vorstand und Aufsichtsrat der HOMAG Group AG haben heute beschlossen, der Hauptversammlung der Gesellschaft vorzuschlagen, dem Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Dürr Technologies GmbH als herrschendem Unternehmen zuzustimmen.

Die Hauptversammlung der HOMAG Group AG wird über die Zustimmung zum Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags in der auf den 5. März 2015 einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung Beschluss fassen.

Der im Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorgesehene Betrag des Ausgleichs nach § 304 AktG beträgt brutto EUR 1,27 (netto, nach Abzug von Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag: EUR 1,09) je HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr, der Betrag der Abfindung nach § 305 AktG beträgt EUR 29,47 je HOMAG-Aktie. Vorgenannte Beträge können in Abhängigkeit von der Entwicklung des Basiszinssatzes bis zum Bewertungsstichtag am 5. März 2015 noch geringfügige Änderungen erfahren. Im Fall des Absinkens des Basiszinssatzes von derzeit 1,75 % auf 1,25 % zum Bewertungsstichtag würde der Ausgleich auf einen Betrag von brutto EUR 1,18 (netto EUR 1,01) je HOMAG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr absinken und die Barabfindung auf einen Betrag von EUR 31,56 je HOMAG-Aktie steigen.

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