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Donnerstag, 17. Dezember 2015

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der OnVista AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der OnVista AG hat das Landgericht Köln mit Beschluss vom 22. November 2015 die eingegangenen Anträge zu dem führenden Aktenzeichen 82 O 107/08 verbunden. Die Antragsgegnerin und der gemeinsame Vertreter können bis zum 26. Februar 2016 zu den Spruchanträgen Stellung nehmen. Der Antragsgegnerin wurde vom Gericht aufgegeben, den Übertragungsbericht, den Prüfbericht sowie die Arbeitspapiere einzureichen, soweit soweit letztere ihr vorliegen.

Die Hauptaktionärin, die Boursorama S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich, hatte die Barabfindung auf EUR 3,01 je OnVista-Aktie AG festgelegt, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/04/onvista-ag-hauptaktionar-legt.html.

LG Köln, Az. 82 O 107/15
Junginger u.a. ./. Boursorama S.A.
63 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke, 50668 Köln
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Boursorama S.A.:
Rechtsanwälte Hoffmann, Liebs, Fritsch & Kollegen, 40474 Düsseldorf

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