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Dienstag, 26. April 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Augusta Technologie Aktiengesellschaft: Fortsetzung der Verhandlung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Augusta Technologie Aktiengesellschaft (Verschmelzung auf die TKH Technologie Deutschland AG) hatte das Landgericht München I bei dem Verhandlungstermin am 7. April 2016 die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Frau WP Susann Ihlau und Herr WP Hendrik Duscha von der Mazars GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, angehört. Diese sollen bis zum 4. Juli 2016 ergänzend eine ganze Reihe von Fragen des Gerichts beantworten (u.a. zum Beta-Faktor und der hierfür herangezogenen Peer Group sowie zum Wachstumsabschlag). Im Übrigen sollen sie eine Alternativberechnung bei Zugrundelegung einer Marktrisikoprämie von 4,75%, 5% bzw. 5,25% vorlegen.

Die Verhandlung soll am 12. August 2016, 10:00 Uhr, fortgesetzt werden.

Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 31,15 je Augusta Technologie-Aktien angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/03/bekanntmachung-uber-die-abfindung-der.html.

LG München I, Az. 5 HK 7347/15
Bäßler, F. u.a. ./. TKH Technologie Deutschland AG
80 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TKH Technologie Deutschland AG: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München

1 Kommentar:

Maru hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.