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Donnerstag, 11. August 2016

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der CCR Logistics Systems AG: Landgericht München I hebt Ausgleich von brutto EUR 0,41 auf EUR 0,50 an

Das Landgericht München I hat in dem Spruchverfahren zu dem am 7. November 2007 zwischen der CCR Logistics Systems AG als abhängiger Gesellschaft und der Reverse Logistics GmbH als herrschender Gesellschaft abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags die Anträge auf Erhöhung der Barabfindung von EUR 7,41 abgelehnt, jedoch den Ausgleich von brutto EUR 0,41 auf EUR 0,50 je Aktie erhöht. Die Aktien der CCR Logistics Systems AG (ISIN DE0007627200 ) sind zwischenzeitlich delisted worden.

Beschluss des LG München I vom 28. Juli 2016:

"I. Die Anträge auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung werden zurückgewiesen.

II. Der Ausgleich gemäß § 4 Abs. 1 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der Reverse Logistics GmbH und der CCR Logistics Systems AG vom 7.11.2007 wird auf € 0,50 abzüglich der Körperschaftssteuerbelastung nebst Solidaritätszuschlag in Höhe des jeweils geltenden Tarifs festgesetzt.

III. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller.

IV. Der Geschäftswert des Verfahrens sowie der Wert für die von der Antragsgegnerin zu leistende Vergütung des gemeinsamen Vertreters der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre werden auf € 971.534,25 festgesetzt."

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