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Donnerstag, 6. Oktober 2016

Hauptversammlung zum Rechtsformwechsel der KWG Kommunale Wohnen AG am 7. Oktober 2016: Abfindungsanspruch nur bei Widerspruch

Wie berichtet will die KWG Kommunale Wohnen AG die Rechtsform einer GmbH annehmen (was gleichzeitig ein Ende des börslichen Handels der KWG-Aktien bedeutet). Den Minderheitsaktionären, die Widerspruch zu Protokoll des Notars geben (lassen), wird ein Abfindungsangebot in Höhe von EUR 11,08 je KWG-Aktie gemäß §§ 207 ff. UmwG unterbreitet. Die Angemessenheit dieses Barabfindungsbetrags kann gerichtlich in einem Spruchverfahren überprüft werden.

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