Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Dienstag, 23. Mai 2017

Greenwich Beteiligungen AG beschließt Delisting

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Greenwich Beteiligungen AG kündigt die Einbeziehung der Aktien im Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse mit dem Ziel der Einstellung des Handels der Aktien.

Nach § 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse können die dort im Segment Basic Board einbezogenen Aktien gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Danach erfolgt eine Einstellung des Handels der einbezogenen Aktien.

Der Vorstand hat am 23.05.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die Einbeziehung der Aktien zu kündigen. Die Kündigung ist am gleichen Tag gegenüber der Frankfurter Wertpapierbörse ausgesprochen worden.

Die Verwaltung hält diesen Schritt für geboten, weil faktisch kein bzw. nur ein unbedeutender Handel in Aktien der Gesellschaft stattfindet, nach dem diese aufgrund mehrerer Kapitalschnitte ohne neue Kapitalzufuhr operativ weitgehend zum Erliegen gekommen ist und sich die Gewinnung von Investoren als schwierig erweist.

Darüber hinaus sind die Verpflichtungen gegenüber der Börse sowie nach der Marktmissbrauchsverordnung aufwendig, insbesondere verlangt die Börse die Vorlage eines testierten Jahresabschlusses und die Vorlage eines Halbjahresabschlusses, was mit relativ hohen Kosten verbunden ist, obwohl die Gesellschaft nach HGB nicht mehr verpflichtet ist, ihren Jahresabschluss prüfen zu lassen.

Nach eingehender Abwägung ist die Verwaltung daher überein gekommen, die Einbeziehung der Aktien in den Börsenhandel aufzukündigen, weil das Interesse des Kapitalmarktes an einem Handel offensichtlich nicht mehr besteht und andererseits die Kosten und Aufwendungen für die Einbeziehung die ohnehin schwache Kapitaldecke belasten.

Derzeit sind auch keine umsetzungsfähigen Vorhaben ersichtlich, die in Zukunft eine Aufrechterhaltung der Notierung rechtfertigen würden. Die Gesellschaft geht daher davon aus, dass die Notiz voraussichtlich Ende August eingestellt wird.

Bautzen, den 23.05.2017

Michael Reinhardt
Vorstand

Greenwich Beteiligungen AG
Kupferhammer 5 02625 Bautzen Deutschland
Telefon: +49 3591 5302 88 5 Fax: +49 3591 5302 88 6
E-Mail: info@greenwich-ag.de Internet: www.greenwich-ag.de
ISIN: DE000A2BPL17 WKN: A2BPL1
Börsen: Open Market (Basic Board) in Frankfurt

Keine Kommentare: