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Donnerstag, 1. Juni 2017

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Ariston Real Estate AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht München I hat die bislang eingegangenen Spruchanträge zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ariston Real Estate AG, München, zu dem führenden Verfahren unter dem Aktenzeichen 5 HK O 4594/17 verbunden.

Die Antragsfrist zur Stellung von Spruchanträgen läuft noch bis zum 8. Juni 2017.

Der Hauptaktionär, Herrn Hans-Dieter Lorenz, hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,04 je Ariston-Aktie angeboten.

LG München I, Az. 5 HK O 4594/17
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. . /. Hans-Dieter Lorenz 

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