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Samstag, 23. September 2017

Dürkopp Adler Aktiengesellschaft: Umwandlungsrechtlicher Squeeze out / Übertragungsverlangen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art. 17 MMVO

Bielefeld, 22. September 2017

Die Geschäftsführung der ShangGong (Europe) Holding Corp. GmbH, Bielefeld (nachfolgend "Hauptaktionär"), hat dem Vorstand der Dürkopp Adler Aktiengesellschaft (nachfolgend "Gesellschaft") heute ihr Vorhaben mitgeteilt, die Gesellschaft als übertragenden Rechtsträger auf den Hauptaktionär als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen, um die Konzernstruktur zu vereinfachen. Sie hat angekündigt, mit dem Vorstand der Gesellschaft in Verhandlungen über den Abschluss eines entsprechenden Verschmelzungsvertrags einzutreten.

Im Zusammenhang mit der geplanten Verschmelzung hat der Hauptaktionär heute des Weiteren gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) nach den §§ 327a ff. AktG auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze out) durchzuführen und zu diesem Zweck nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags zwischen der Gesellschaft und dem Hauptaktionär eine Hauptversammlung einzuberufen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine entsprechende Regelung zur Durchführung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre enthalten. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die der Hauptaktionär den übrigen Aktionären der Gesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird der Hauptaktionär zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.

Der Hauptaktionär hat bestätigt, dass er eine Beteiligung von 94,01 % am Grundkapital der Gesellschaft hält und damit Hauptaktionär i.S.d. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist. Der Hauptaktionär hat weiter angekündigt, dass seine Rechtsform vor der Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft umgewandelt wird, um den Vorgaben des § 62 Abs. 5 UmwG zu entsprechen.

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